JudikaturJustizRS0104755

RS0104755 – AUSL AG Darmstadt Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 1981

Ist ein Ehegatte Deutscher und der andere Österreicher und wohnen beide seit vielen Jahren in Deutschland, dann kann die Streitfrage offen bleiben, ob die Heimatrechte beider Ehegatten kumulativ zu berücksichtigen sind oder ob an ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt anzuknüpfen ist, weil das österreichische internationale Privatrecht auf deutsches Adoptionsrecht zurückverweist. RS U AG Darmstadt (D) 1981/10/30 50 XVI 32/81 Veröff: IPRax 1982,80 (kritisch Henrich)

Entscheidung
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