JudikaturJustizRS0104728

RS0104728 – AUSL LG Köln Rechtssatz

Rechtssatz
20. Februar 1953

Uneheliche Kinder werden durch die Eheschließung ihrer Eltern auch dann legitimiert, wenn die Ehe lediglich nach dem Heimatrecht des Vaters gültig, nach deutschem Recht aber wegen Verstoßes gegen § 11 EheG eine Nichtehe ist.

RS U LG Köln (D) 1953/02/20 6 T 12/53 Veröff: StAZ 1954,13

Entscheidung
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