RS0104728 – AUSL LG Köln Rechtssatz
RS0104728 – AUSL LG Köln Rechtssatz
Uneheliche Kinder werden durch die Eheschließung ihrer Eltern auch dann legitimiert, wenn die Ehe lediglich nach dem Heimatrecht des Vaters gültig, nach deutschem Recht aber wegen Verstoßes gegen § 11 EheG eine Nichtehe ist.
RS U LG Köln (D) 1953/02/20 6 T 12/53 Veröff: StAZ 1954,13