JudikaturJustizRS0104543

RS0104543 – AUSL BVerwG Rechtssatz

Rechtssatz
19. Juni 1969

Gegenstand einer Versicherung können auch aus der Abnutzung von Sachgütern (hier: Fernsehgeräten) herrührende Schäden sein, wenn der Schadeneintritt oder die Schadenhöhe innerhalb der Versicherungszeit ungewiß ist.

RS U BVerwG (D) 1969/06/19 1 A 3/66 Veröff: VersR 1969,819

Entscheidung
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