Der Frachtführer kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen den in § 67 Abs 1 Satz 1 VVG vorgesehenen Übergang des gegen ihn wegen Beschädigung der Güter gerichteten Schadenersatzansprüche auf den (Transportversicherer) Versicherer nicht wirksam ausschließen. Veröff: VersR 1976,263