JudikaturJustizRS0103864

RS0103864 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1994

Verwertbarkeit eines nach einem Selbsttötungsversuch des Angeklagten bei diesem sichergestellten Abschiedsschreiben. Der Körperverletzung tritt hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung.

Veröff: NStZ 1995/79

Entscheidung
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