RS0103840 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0103840 – AUSL BGH Rechtssatz
Mittel der Anstiftung kann jede Art der Willensbeeinflussung sein; auch eine Frage (hier im Zusammenhang mit Notzucht: "Willst Du auch noch?") kann diese Wirkung ausüben, entscheidend ist jedoch, ob der Anstifter mit seinem Handlungsweise auf den Willen des anderen im sinne einer Bestimmung zur Tat einwirken will oder wenigstens diese Wirkung seiner Aufforderung für möglich hält und sie für diesen Fall billigt; ein bedingter Anstiftungsvorsatz reicht aus. Veröff: GA 1980,183