RS0103724 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0103724 – AUSL BGH Rechtssatz
Der Massenmord an den Juden, begangen in den Konzentrationslagern während des 2. Weltkrieges, ist als geschichtliche Tatsache offenkundig; eine Beweiserhebung darüber ist überflüssig. Veröff: NStZ 1994,140