RS0103434 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0103434 – AUSL BGH Rechtssatz
Die Berechnung der Haftungshöchstsumme nach Art 23 Abs 3 CMR erfolgt nach dem Rohgewicht der in Verlust geratenen Sendung ohne Unterschied, ob die Werte einzelner Waren oder in Rechnungen oder Verpackungseinheiten zusammengefaßter Stücke für sich die Höchstsumme erreichen oder nicht.
Veröff: MDR 1981,556