Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird teilweise Folge gegeben, der Wahrspruch der Geschworenen, der im Übrigen aufrecht bleibt, zu den Hauptfragen 1, 2, 4 und 5 (fortlaufende Zahlen 1, 2, 5 und 6 des Fragenschemas) sowie das darauf beruhende, sonst gleichfalls unberührt bleibende angefochtene Urteil - tei…
Text Gründe: Karl Heinz M***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens "der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1, Abs 2 erster Fall StGB in der dem Bundesgesetzblatt BGBl 1988/242 vorangehenden Fassung" - ersichtlich gemeint: BGBl 1989/242 - (1.), des Vergehens der Blutschande nach § …
Rechtliche Beurteilung Die zum Schuldspruchfaktum 5. gestellte Hauptfrage 5 (fortlaufende Nummer 6) lautet: "Ist Karl Heinz M***** schuldig, er hat im Frühjahr 1989 in zumindest fünf bis sechs Angriffen in Wien und Bad Vöslau sein minderjähriges Kind, nämlich die am 24. 12. 1981 geborene Tochter Sabrina M***** zur Unzucht…