JudikaturJustizRS0085602

RS0085602 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Mai 1999

Wird die Fortsetzungsberechtigung nach § 408 ASVG verneint, so wird damit (zumindest als Vorfrage) über den materiellrechtlichen Leistungsanspruch entschieden. Es handelt sich hiebei um eine Sozialrechtssache im Sinne des § 65 Abs 1 Z 1 ASGG.

Entscheidungen
2