Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß die einstweilige Verfügung des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsmittelverfahrens vorläufig selbst zu tragen; die beklagten Parteien haben die Kost…
Text Begründung: Die Erstbeklagte ist Herausgeberin, die Zweitbeklagte Verlegerin des im November 1993 der Öffentlichkeit vorgestellten Sammelwerkes "Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus". Auf dem Buchumschlag befinden sich - in Form einer Fotomontage - der Buchtitel und ein Lichtbild des Kl…
Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Kläger erhobene außerordentliche Revisionsrekurs ist zulässig: Entgegen der Zulassungsbeschwerde bedarf es zwar keiner ausdrücklichen Rechtsprechung über den Bildnisschutz bei Fotomontagen; nach der Rechtsprechung ist die Verletzung berechtigter Interessen durch Bildnisveröffentlich…