JudikaturJustizRS0059575

RS0059575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 1984

§ 461 Abs 2 Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von eintausendsiebenhundert Quadratmeter und keinen besonderen Vermessungsschwierigkeiten hält sich nicht im Rahmen der Ausnahme.