JudikaturJustizRS0059345

RS0059345 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Oktober 1980

Für die Einstufung eines bei Gericht tätigen Vertragsbediensteten kommt hinsichtlich der Ermittlung des im Einzelfall zu fordernden Fachwissens eine vergleichsweise Berücksichtigung der im § 29 Geo enthaltenen Richtlinien für die Tätigkeit der in der Geschäftsstelle verwendeten Personen in Betracht. Hiezu ist nicht eine zergliedernde, am Detail haftende Betrachtungsweise, sondern eine zusammenfassende Gesamtbeurteilung erforderlich.