JudikaturJustizRS0050838

RS0050838 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2017

Eine "dynamische" Verweisung in einem KollV auf Beförderungsrichtlinien für die Beamten eines Bundeslandes ist unzulässig. Die "dynamische" Verweisung kann mangels Kundmachung der Beförderungsrichtlinien auch nicht in eine "statische" Verweisung umgedeutet werden.

Entscheidungen
11