Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 686,88 (darin enthalten EUR 114,48 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die begehrte Feststellung, dass der Kläger Anspruch auf Valorisierung seiner Betriebspension nach der "Automatikklausel" des § 74 der Betriebsvereinbarung mit dem Stand 1989 habe, zutreffend verneint, sodass auf dessen Begründung verwiesen werden kann (§…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber, der per 31. 12. 1989 als Vorstandsmitglied der Beklagten in Pension ging, bekämpft die Rechtsauffassung der Vorinstanzen, dass die Valorisierung nach der Automatikklausel in der geltenden Fassung 1997 zu erfolgen habe. Unstrittig ist hingegen, dass das Betriebspensionsgesetz (BP…