Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass der Einstellungsantrag der verpflichteten Partei zurückgewiesen wird. Die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung der betreibenden Partei werden mit 2.264,04 EUR (hierin enthalten 377,34 EUR …
Text Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Betreibenden gegen die Verpflichtete aufgrund eines vollstreckbaren Urteils vom 4. Mai 2010 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 60.884,60 EUR sA (ua) die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ob einer im bücherlichen Eigentum de…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung ist nach ständiger Rechtsprechung mit der Eintragung des Pfandrechts noch nicht beendet, sodass eine Einstellung dieser Exekution grundsätzlich möglich …