Spruch Ein Rechtsmittel, welches an die Berufungsinstanz adressiert wurde, ist nicht verspätet, wenn es fristgerecht bei der vereinigten Einlaufstelle des Berufungs- und Prozeßgerichtes einlangt. Entscheidung vom 27. Dezember 1950, 2 Ob 808/50. I. Instanz: Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz; II. I…
Text Das Erstgericht verwarf die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtsweges und gab dem Räumungsbegehren statt. Das Berufungsgericht gab den aus Nichtigkeitsgrunden erhobenen Berufungen der beklagten Partei Folge und hob das angefochtene Urteil samt dem vorausgegangenen erstinstanzlichen Verfahren mit d…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Frage, ob der Rekurs rechtzeitig eingebracht wurde, ist zu bejahen. Der angefochtene Beschluß wurde dem Vertreter der klagenden Partei am 28. Oktober 1950 zugestellt; das Rechtsmittel dagegen wurde am 6. November 1950, demnach selbst bei Annahme, daß vorliegendenfalls die kü…