Spruch Art. 13 VEG ist eine Verfahrensbestimmung iS des Art. 11 Abs. 2 B-VG und daher auch auf Landesgesetze, die Entschädigungen für Enteignungen oder Eigentumsbeschränkungen vorsehen und nichts anderes anordnen, anzuwenden. Über Anträge nach § 20 Abs. 4 Salzburger Raumordnungsgesetz, LGBl. 1977/26, hat d…
Text Die Antragstellerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 4/39 KG M. Durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg 1979/21, wurde dieses Grundstück von Bauland, gemischtes Baugebiet, in Grünland, Gebiet für Sport- und Spielplätze s…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Nach § 20 Abs. 1 SbgROG ist dem Eigentümer eines Grundstückes auf Antrag eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wenn durch den Flächenwidmungsplan die Verbauung seines Grundstückes gänzlich verhindert wird und dadurch eine Wertminderung entsteht, die für ihn eine unbillige …