Spruch Den Revisionsrekursen wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Erlegerin hinterlegte unter Berufung auf § 1425 ABGB einen Betrag von S 302.140,- zu Gunsten der 7 Erlagsgegner bei Gericht. Das Erstgericht nahm mit Beschluß vom 7. September 1982 diesen Erlag an und ordnete an, daß die Ausfolgung des erlegten Betrages über einverständlichen schrif…
Rechtliche Beurteilung Beide Revisionsrekurse sind nicht berechtigt. Zu Unrecht macht der Ersterlagsgegner in seinem Revisionsrekurs eine angebliche Nichtigkeit des Verfahrens geltend. Wenn im Kopf einer Entscheidung versehentlich ein Erlagsgegner nicht genannt wurde, handelt es sich um ein offenkundiges Versehen, das ebe…