JudikaturJustizRS0000681

RS0000681 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Oktober 1976

Gegenstände, die nach Behauptungen des Verpflichteten fremdes Eigentum sind, sind bei der Berechnung der bisher durch den Vollzug der Exekution erzielten Deckung nicht zu berücksichtigen.