JudikaturJustizRS0000666

RS0000666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. August 1937

1) Die Pfändung von Verwertungsrechten an Filmwerken ist nicht nur gegen den ersten Hersteller, sondern auch gegen den Erwerber der Verwertungsrechte zulässig. 2) Der Auftrag an das Vollstreckungsorgan zum fortgesetzten mehrfachen Vollzug der Exekution in allmählich rücklangende Filmkopien ist mit Rücksicht auf die Vorschrift des § 25 EO, des § 616 Geo und des Punktes 7 des Dienstbuches für Vollstrecker zulässig.