Art. 92
Art. 92 — EPÜ
Art. 92 — EPÜ
Anmerkung
1. Ergänzende Recherche des Österreichischen Patentamtes: § 13 PatV-EG, BGBl. Nr. 52/1979.
2. Siehe auch das Zentralisierungsprotokoll.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 136/2007
Inkrafttretungsdatum
13. Dezember 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40098119
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.
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