Art. 89
Art. 89 — EPÜ
Art. 89 — EPÜ
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031759
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Prioritätsrecht hat die Wirkung, daß der Prioritätstag als Tag der europäischen Patentanmeldung für die Anwendung des Artikels 54 Absätze 2 und 3 sowie des Artikels 60 Absatz 2 gilt.
Entscheidungen 0
Keine verknüpften Entscheidungen zu diesem Paragrafen
Rechtssätze 0
Keine verknüpften Rechtssätze zu diesem Paragrafen