BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches PatentübereinkommenArt. 4a

Art. 4a

Eine Konferenz der für Angelegenheiten des Patentwesens zuständigen Minister der Vertragsstaaten tritt mindestens alle fünf Jahre zusammen, um über Fragen der Organisation und des europäischen Patentsystems zu beraten.

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