Art. 45
Art. 45 — EPÜ
Art. 45 — EPÜ
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979
Inkrafttretungsdatum
01. Mai 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031715
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.
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