Art. 127
Art. 127 — EPÜ
Art. 127 — EPÜ
Anmerkung
Eintragungen zu europäischen Patenten im (österreichischen) Patentregister: § 7 PatV-EG, BGBl. Nr. 52/1979.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 350/1979 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 136/2007
Inkrafttretungsdatum
13. Dezember 2007
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40098163
Zuletzt nach Updates gesucht am
Das Europäische Patentamt führt ein Europäisches Patentregister, in das die in der Ausführungsordnung genannten Angaben eingetragen werden. Vor der Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung erfolgt keine Eintragung in das Europäische Patentregister. Jedermann kann in das Europäische Patentregister Einsicht nehmen.
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