BundesrechtVerordnungenGeschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz§ 501

§ 501Rechtshilfesachen

In das nach GeoForm. Nr. 99 zu führende Rechtshilferegister in Strafsachen Hs sind einzutragen: Ersuchen um Rechtshilfe im gerichtlichen Strafverfahren, in Dienst- und Standesstrafverfahren sowie Ersuchen im Strafverfahren anderer Behörden.

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