§ 364 Register der Bezirksgerichte
§ 364 Register der Bezirksgerichte — Geo.
§ 364 Register der Bezirksgerichte — Geo.
Anmerkung
Zu Abs. 1: Das bisherige C-Register (GeoForm Nr. 83) wurde mit Erlaß BMJ 3.10.1989 JABl. 59 auf ADV umgestellt.
Das bisherige Hc-Register (GeoForm Nr. 89) wird automationsunterstützt im ADV-N-Register unter den Fallcodes 31 bis 34 geführt. Das Gattungszeichen Hc bleibt erhalten. Das E-Register (GeoForm Nr. 86) wurde mit Erlaß BMJ 13.5. 1992 JABl. 25 auf ADV umgestellt.Das A-Register (GeoForm Nr. 90) wurde mit Erlaß BMJ 8.4.1992 JABl. 19 auf ADV umgestellt. Mit Erlaß BMJ 14.12.1990 JABl. 1991/2 Z 3.1.1 wurde anstelle desL-Registers das Ub-Register für Anhaltungen nach dem UbG bzw. dem TuberkuloseG eingeführt, das nunmehr automationsunterstützt im ADV-N-Register unter den Fallcodes 41 bis 43 geführt wird. Das Gattungszeichen Ub bleibt erhalten Das P-Register (GeoForm Nr. 93) wurde mit Erlaß BMJ 21.9.1995 (JMZ 14 420/68-I 1/1995) auf ADV umgestellt. Das Sachwalterschaftsregister SW (GeoForm Nr. 93a) wurde durch Erlaß BMJ 22.5.1984 JABl. 26 eingeführt und wird nunmehr ebenfalls im ADV-P-Register unter dem Fallcode 51 geführt. Das Tagebuch für Grundbuchstücke(GeoForm Nr. 103) wurde auf ADV umgestellt und wird nunmehr ausschließlich automationsunterstützt geführt. Die bisherigen Register Nc (GeoForm Nr. 109), Msch (GeoForm Nr. 112) und Psch (GeoForm Nr. 113) werden automationsunterstützt im ADV-N-Register geführt. Die Gattungszeichen Nc, Msch und Psch bleiben erhalten. Das Nm-Register wurde durch Erlaß BMJ 11.7.1956 JABl. 15
aufgelassen. Das Gv-Register ist seit Aufhebung der bei den Gerichten bestandenen Grundverkehrskommissionen gegenstandslos. Darüber hinaus werden noch folgende Register bei den Bezirksgerichten geführt: BSR: Binnenschiffsregister (beim BG Innere Stadt Wien, BG Klagenfurt und BG Salzburg) F: Register für außerstreitige Eheangelegenheiten im ADV-N-Verfahren unter den Fallcodes 1 bis 4; das Gattungszeichen F bleibt erhalten. Se, S und Sa: Register für Konkurs- und Ausgleichsverfahren im
ADV-N-Verfahren unter den Fallcodes 71 bis 73; die Gattungszeichen S, Sa und Se bleiben erhalten. SSR: Seeschiffsregister (nur beim BG Innere Stadt Wien)
Zu Abs. 2: Gegenstandslos im Hinblick auf die Zuständigkeitsverschiebung in Arbeits- und Sozialrechtssachen auf die GH I. Instanz.
Zu Abs. 3: Gegenstandslos im Hinblick auf die Zuständigkeitsverschiebung in Arbeits- und Sozialrechtssachen auf die GH I. Instanz.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 264/1951 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 469/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2014
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40159827
Zuletzt nach Updates gesucht am
(1) Bei den Bezirksgerichten sind, soweit die fraglichen Geschäfte bei dem einzelnen Gerichte überhaupt vorkommen, folgende Register zu führen, die als GeoFormblätter nachstehende Nummern tragen:
Jv für Justizverwaltungssachen: Nr. 109;
Pers für Personalakten: Nr. 123;
C für Zivilprozesse einschließlich der Bagatellsachen, Vergleiche nach § 433 ZPO., Mandatssachen und einstweilige Verfügungen: Nr. 83;
Hc für Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtsachen: Nr. 99;
E für Exekutionssachen: Nr. 86;
A für Verlassenschaftsabhandlungen: Nr. 90;
L für Anhaltungen, Entmündigungen usw.: Nr. 92;
P für Pflegschaftssachen (Vormundschaften und Kuratelen): Nr. 93;
G für Beglaubigungen von Unterschriften: Nr. 98;
Tagebücher für Grundbuchstücke und für Urkundenhinterlegungen: Nr. 103 und 106;
Nc für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtsachen (allgemeines Register): Nr. 109;
Msch für Anträge (Anzeigen), über die die Mietkommission zu entscheiden hat, mit Ausnahme von Strafsachen: Nr. 112;
Nm für andere Sachen der Mietkommission, mit Ausnahme von Strafsachen: Nr. 109;
Gv für Sachen der Grundverkehrskommission: Nr. 110;
Psch für Pachtschutzsachen: Nr. 113;
Z für Anzeigen von Verbrechen und Vergehen: Nr. 114;
U für Übertretungsfälle: Nr. 115;
Hs für Rechtshilfe in Strafsachen: Nr. 99;
Ns für alle nicht in ein anderes Register verwiesenen Geschäfte des Strafverfahrens: Nr. 109.
(2) Bei den Arbeitsgerichten werden für Justizverwaltungssachen das Jv-Register nach GeoForm. Nr. 109, für Prozesse das Cr-Register nach GeoForm. Nr. 83, für alle anderen in ein Register einzutragenden Sachen das Nr-Register nach GeoForm. Nr. 109 geführt.
(3) Bei den Bezirksgerichten, die die Kanzleigeschäfte für ein Schiedsgericht der Sozialversicherung besorgen, sind für dieses Schiedsgericht die Register C (GeoForm. Nr. 83) und N (GeoForm. Nr. 109) zu führen.
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