§ 5 Sprachliche Gleichstellung — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
§ 5 Sprachliche Gleichstellung — Frauenförderungsplan der Präsidentschaftskanzlei
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 135/2022
Inkrafttretungsdatum
01. April 2022
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40243336
Zuletzt nach Updates gesucht am
An Bedienstete gerichtete Schriftstücke in allgemeinen Personalangelegenheiten haben Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder geschlechtsneutraler Form zu enthalten. Für Schriftstücke in individuellen Personalangelegenheiten ist jene Formulierung zu verwenden, die dem jeweiligen Geschlecht entspricht.
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