BundesrechtEntschließungen des BundespräsidentenZahl der Mitglieder des BundesratesArt. 2

Art. 2Artikel 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Entschließung tritt die Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Festsetzung der Zahl der von den Ländern in den Bundesrat zu entsendenden Mitglieder, BGBl. II Nr. 444/2002, außer Kraft.

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