§ 7 Ablöseverbot
§ 7 Ablöseverbot — UrlG
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Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 390/1976
Inkrafttretungsdatum
04. August 1976
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12097976
Zuletzt nach Updates gesucht am
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.
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