Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Kostenentscheidung wird dahin abgeändert, dass sie insgesamt zu lauten hat: „Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit € 472,39 (darin € 58,06 USt und € 124,01 Barauslagen) bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen zu Handen der Kl…
Text B e g r ü n d u n g : Die Klägerin begehrte die Zahlung aushaftender Wohnungsbeiträge von insgesamt € 1.158,18, beantragte gemäß § 27 Abs 2 WEG die Anmerkung der Klage auf der der Beklagten gehörigen B-LNr 1 EZ 22 Grundbuch ***** und verzeichnete Normalkosten nach TP 3A plus € 10,01 für Grundbuch- …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt . Die Rekurswerberin macht geltend, nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung sei für die Kosten von Klagen einer Eigentümergemeinschaft gegen einen Anteilseigentümer wegen rückständiger Liegenschaftsaufwendungen TP 3 heranzuziehen. Vom erkennenden Senat wurde in 34 R 1…