JudikaturJustizRSA0000033

RSA0000033 – LG Salzburg Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juli 2005

Leistet der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer während der Pflegefreistellung für die verletzte Ehefrau des Arbeitnehmers gemäß § 16 Abs 1 Z 1 UrlaubsG Entgeltfortzahlung, kann er die geleisteten Zahlungen nicht im Wege des Schadenersatzes von demjenigen verlangen, der die Verletzungen der Ehefrau des Arbeitnehmers (hier: bei einem Snowboardunfall) verschuldet hat. Insoweit liegt nämlich - anders als bei den typischen Lohnfortzahlungsfällen - keine bloße Schadensverlagerung, sondern ein Drittschaden, also ein nicht ersatzfähiger mittelbarer Schaden vor.