Spruch Art. 2 EMRK, Art. 3 EMRK, Art. 13 EMRK - Abschiebungen nach Syrien nach wie vor unzulässig. Zulässigkeit der Beschwerden (einstimmig). Verletzung von Art. 2 EMRK und Art. 3 EMRK (einstimmig). Verletzung von Art. 13 EMRK iVm. Art. 2 EMRK und Art. 3 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: …
Text Begründung: Der Bf. wurde 1991 in Homs in Syrien geboren. Er gibt an, im Mai 2011 in die syrische Armee aufgenommen worden zu sein. Im Juni 2012 hätte er sich an einem Kontrollpunkt in Aleppo geweigert, dem Befehl eines Offiziers Folge zu leisten und das Feuer auf ein Fahrzeug zu eröffnen. Es sei da…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptete eine Verletzung von Art. 2 und Art. 3 EMRK (hier: Refoulementverbot) für den Fall seiner Abschiebung in sein Heimatland Syrien, da er dort einer Gefahr für sein Leben und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung ausgesetzt wäre. Außerdem beschwerte er sich …