JudikaturJustizRS0134547

RS0134547 – AUSL Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juli 2019

Einer der wichtigsten Aspekte des von Art 11 MRK gewährleisteten Rechts auf Vereinigungsfreiheit ist die Möglichkeit der Bürger zur Gründung einer juristischen Person, der im Fall einer Stiftung Vermögen zur Verfügung steht, um damit im Rahmen eines gemeinsamen Ziels gemeinschaftlich wirken zu können.

Entscheidungen
2