JudikaturJustizRS0134526

RS0134526 – AUSL Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2019

Der Ausdruck „auf Gesetz beruhend“ im ersten Satz von Art 6 Abs 1 MRK umfasst seinem Wesen nach das Verfahren zur Bestellung von Richtern im Rahmen des innerstaatlichen Rechtssystems, das im Sinne des Rechtsstaatsprinzips im Einklang mit den geltenden Bestimmungen durchgeführt werden muss. Der EGMR wird die Auslegung des innerstaatlichen Rechts durch die nationalen Gerichte nicht in Frage stellen, solange keine offenkundige Verletzung von grundlegenden Bestimmungen über die Einrichtung eines Gerichts vorliegt.