JudikaturJustizRS0134421

RS0134421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Der unionsrechtlich gesicherte Urlaubsanspruch kann nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber seiner Aufforderungs- und Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist.