Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Sicherungsbegehren zu Pkt I.2. der einstweiligen Verfügung des Rekursgerichts abgewiesen und insoweit die Entscheidung des Erstgerichts (Pkt I.5. im Beschluss des Erstgerichts) wiederhergestellt wir…
Text Begründung: Die Klägerin ist eine Energielieferantin, die Privat- und Geschäftskunden Stromprodukte anbietet. Nach ihren Geschäftsbedingungen ist für den Abschluss ihrer Online-Tarife vorausgesetzt, dass der Kunde den Vertrag persönlich und nicht durch einen Stellvertreter abschließt. Der Kunde muss…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil die Entscheidung des Rekursgerichts einer Korrektur bedarf. Der Revisionsrekurs ist daher auch berechtigt. 1. Der Revisionsrekurs betrifft nur das fünfte Unterlassungsbegehren und damit den Ausschluss der gewillkürten Stellvertretung beim Abschluss eines Online…