JudikaturJustizRS0132831

RS0132831 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2023

Die im Hinblick auf Verfahren in der Hauptsache entwickelten Kriterien für die Zulässigkeit des Absehens von einer öffentlichen mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich auch auf Verfahren betreffend einstweilige Maßnahmen anzuwenden.

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