JudikaturJustizRS0132658

RS0132658 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
17. Oktober 2019

Vom Arbeitsplatz gesendete E-mails sowie Informationen, die aus der Überwachung von persönlichen Internetnutzungen am Arbeitsplatz stammen, fallen in den Anwendungsbereich des Rechts auf Achtung des Privatlebens bzw der Korrespondenz. Arbeitnehmer dürfen erwarten, dass Anrufe von einem beruflichen Telefon aus sowie E-mails und Internetnutzung an ihrem Arbeitsplatz als Teil ihrer Privatsphäre geschützt sind und nicht überwacht werden.

Entscheidungen
5