Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.898,17 EUR (darin enthalten 316,36 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der erstbeklagte Sozialversicherungsträger bewilligte dem Kläger im Rahmen der Gesundheitsvorsorge gemäß § 307d ASVG einen Kuraufenthalt in dem von der Zweitbeklagten betriebenen Kurzentrum B*****. Der Kläger hielt sich zu diesem Zweck von 26. 9. 2012 bis 17. 10. 2012 im Kurzent…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil es klarstellender Äußerungen zur Haftung einer Trägereinrichtung für Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge bedarf. Sie ist aber nicht berechtigt. 1. Zur Haftung der Erstbeklagten bringt der Revisionswerber – der die Zulassungsfrage nicht thematisiert – vor, der fest…