Spruch I. Die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs wird verworfen. II. Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sind we…
Text Begründung: Die klagende Partei ist die Eigentümergemeinschaft einer Liegenschaft, auf der ein Wohnhaus mit zwei aneinander gebauten Gebäudetrakten – Stiege 1 und 2 – errichtet ist. Diese verfügen über einen Dachboden. Mit Kaufvertrag vom 28. 9. 2011 erwarb die Beklagte von ihrem Lebensgefährten 38…
Rechtliche Beurteilung Die beantwortete Revision der Klägerin ist zulässig und im Sinn einer Aufhebung auch berechtigt. I. Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs : 1. Die Vorinstanzen haben die Einrede der Unzulässigkeit des streitigen Rechtswegs weder im Spruch noch in den Entscheidungsgründen behandelt, weshalb dem Ober…