JudikaturJustizRS0130099

RS0130099 – AUSL EGMR, OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2020

Satire ist eine Form des künstlerischen Ausdrucks und der gesellschaftlichen Kommentierung, welche durch die sie charakterisierende Übertreibung und Verzerrung der Realität naturgemäß darauf abzielt zu provozieren und zu bewegen. Deshalb müssen alle Eingriffe in das Recht eines Künstlers oder jeder anderen Person, sich auf diesem Weg auszudrücken, mit besonderer Aufmerksamkeit geprüft werden. Es muss auch berücksichtigt werden, dass die Bestrafung von satirischen Äußerungen eine abschreckende Wirkung für satirische Beiträge zu gesellschaftlichen Themen haben kann. Diese Beiträge können eine wichtige Rolle für den freien Diskurs von Fragen von allgemeinem Interesse spielen, ohne den es keine demokratische Gesellschaft gäbe.

Entscheidungen
4