Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass in Ansehung des geltend gemachten Schadens an Prozesskosten von 16.792,21 EUR sowie Zinsen von 6.051,82 EUR das dem Klagebegehren dem Grunde nach stattgebende Zwischenurteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte (ihre Rechtsvorgängerin) verwaltete bis 31. Dezember 2005 eine Wiener Liegenschaft, an der Wohnungseigentum begründet war. Danach übernahm eine andere Hausverwaltung die Verwaltung der Wohnungseigentumsobjekte. Die Klägerin (ihre Rechtsvorgängerin) erwarb mit Kaufve…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der Klägerin, mit der sie die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Zwischenurteils anstrebt, ist zulässig und (teilweise nur im Sinn des hilfsweise gestellten Aufhebungsbegehrens) berechtigt. Die Klägerin stützt ihre Schadenersatzforderung auf die unrichtige Abrechnu…