Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 844,85 EUR (darin enthalten 140,81 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Von der Beklagten wurden 1985 Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung „Prämienanleihe 1985 93/1“ begeben. Auf der Vorderseite dieser Teilschuldverschreibungen befand sich unter anderem folgender Text: „Diese auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibung wird bei Fällig…
Rechtliche Beurteilung 1. Die behaupteten Mängel des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Wenn die Rechtsmittelwerber versuchen, Feststellungen zu bekämpfen, ist darauf zu verweisen, dass der Oberste Gerichtshof nicht Tatsacheninstanz ist und eine Beweisrüge in dritter In…