Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters 83,16 EUR (darin enthalten 13,86 EUR USt) an Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der 1952 geborene Kläger bezieht eine Waisenpension, deren Höhe ab 1. 1. 2012 monatlich 302,22 EUR und ab Oktober 2012 bis 31. 12. 2012 monatlich 305,54 EUR betrug. Für den Zeitraum 1. 1. 2012 bis 30. 9. 2012 erkannte ihm die beklagte Partei eine Ausgleichszulage in Höhe von mon…
Rechtliche Beurteilung Dazu ist auszuführen: 1.1. Erreicht die Pension zuzüglich eines aus übrigen Einkünften des Pensionsberechtigten erwachsenen Nettoeinkommens und der gemäß § 294 ASVG zu berücksichtigenden Beträge nicht die Höhe des für ihn geltenden Richtsatzes, hat der Pensionsberechtigte Anspruch auf Ausgleichszula…