JudikaturJustizRS0129217

RS0129217 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1981

EuGH 18.3.1981 - Rs C-139/80

Ist ein Handelsvertreter (Vermittlungsvertreter) in dem Sinn selbständig, daß er aufgrund seiner rechtlichen Stellung im wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und die Arbeitszeit bestimmen kann, die er einem Unternehmen widmet, dessen Vertretung er übernimmt, kann ihm ferner der vertretene Unternehmer nicht untersagen, gleichzeitig mehrere auf dem gleichen Produktions- oder Vertriebssektor miteinander konkurrierende Unternehmen zu vertreten, und beschränkt er sich außerdem darauf, Aufträge an das Stammhaus weiterzuleiten, ohne an deren Abwicklung oder Ausführung beteiligt zu sein, so liegen die Merkmale einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung im Sinn von Art 5 Nr 5 EuGVÜ nicht vor.

Blanckaert Willems PVBA (Belgien) gegen Luise Trost (Deutschland).

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Bundesgerichtshof (Deutschland).

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1981, S 819 - 830