JudikaturJustizRS0129091

RS0129091 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. November 1992

EuGH 12.11.1992 - C-123/91

Art 27 Nr 2 EuGVÜ ist dahin auszulegen, dass er der Anerkennung eines in einem Vertragsstaat ergangenen Versäumnisurteils in einem anderen Vertragsstaat entgegensteht, wenn das verfahrenseinleitende Schriftstück dem Beklagten, der sich auf das Verfahren nicht eingelassen hat, nicht ordnungsgemäß zugestellt worden ist, selbst wenn er später von der ergangenen Entscheidung Kenntnis erhalten und dagegen keinen nach der Verfahrensordnung des Urteilsstaats zulässigen Rechtsbehelf eingelegt hat.

Minalmet GmbH (Deutschland) gegen Brandeis Ltd (Großbritannien).

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Bundesgerichtshof (Deutschland)

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1992, S I-5661 = ZER 1994/182

Entscheidung
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