JudikaturJustizRS0129087

RS0129087 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 1994

EuGH 17.5.1994 - Rs C-294/92

Für die Anwendbarkeit von Art 16 Nr 1 EuGVÜ reicht es nicht aus, dass ein dingliches Recht an einer unbeweglichen Sache von der Klage berührt wird oder dass die Klage in einem Zusammenhang mit einer unbeweglichen Sache steht, sondern die Klage muss auf ein dingliches Recht und unbeschadet der für die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen vorgesehenen Ausnahme nicht auf ein persönliches Recht gestützt sein.

Daher ist eine Klage auf Feststellung, dass eine Person eine unbewegliche Sache als 'trustee' hält, und auf eine Verurteilung dieser Person, die Schriftstücke auszustellen, deren es bedarf, damit der Kläger Inhaber der 'legal ownership' wird, keine dingliche Klage im Sinn von Art 16 Nr 1 EuGVÜ.

George Lawrence Webb gegen Lawrence Desmond Webb (Großbritannien).

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Court of Appeal (Großbritannien).

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1994, S I-1717 = ZER 1995/69

Entscheidung
0
0