JudikaturJustizRS0129080

RS0129080 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. April 1995

EuGH 6.4.1995 - Rs C-439/93

Der Begriff "Streitigkeiten aus dem Betrieb einer Zweigniederlassung, einer Agentur oder einer sonstigen Niederlassung" in Art 5 Nr 5 EuGVÜ idF des Beitrittsübereinkommens vom 9. Oktober 1978 über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland setzt nicht voraus, daß die von der Zweigniederlassung im Namen des Stammhauses eingegangenen streitigen Verpflichtungen in dem Vertragsstaat zu erfüllen sind, in dem sich die Zweigniederlassung befindet.

Lloyd's Register of Shipping (Großbritannien) gegen Societe Campenon Bernard (Frankreich).

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Court d'Appel de Paris (Frankreich)

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1995, S I-0961 = ZER 1995/39 = WBl 1995,244

Entscheidung
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