Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird aufgehoben. Die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die Klägerin schloss bei der Beklagten zur Polizze Nr *****, mit Versicherungsbeginn 1. 1. 2007, 0:00 Uhr, eine Betriebsbündelversicherung ab, welche auch eine Leitungswasserschadensversicherung mit einer Gesamtversicherungssumme von 300.000 EUR, einer Bruchteilsumme von 60.000 EUR sowie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig und mit dem Aufhebungsantrag auch berechtigt. Die Revisionswerberin macht geltend, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts stellten nicht schon das Reißen einer Silikonfuge samt Verdacht auf die Undichtheit der Heizanlage oder das Leck in …